DSGVO
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Unternehmen und Organisationen Informationen über identifizierte oder identifizierbare Personen verarbeiten dürfen, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind und welche Rechte Betroffene beim Umgang mit ihren Daten haben.
Was ist die DSGVO?
Die DSGVO ist der zentrale europäische Rechtsrahmen für den Umgang mit personenbezogenen Daten und gilt seit dem 25. Mai 2018. Dazu gehören beispielsweise Namen, persönliche E-Mail-Adressen und Telefonnummern. Im Unternehmensalltag betrifft sie unter anderem Kundendatenbanken, Personalverwaltung und die Nutzung einer Cloud-Telefonanlage.
Wie funktioniert die DSGVO?
Die DSGVO verpflichtet Unternehmen zu einem rechtmäßigen, transparenten und sicheren Umgang mit personenbezogenen Daten. Wichtige Anforderungen sind:
- Rechtsgrundlage klären: Beispielsweise Vertragserfüllung, eine gesetzliche Pflicht oder eine wirksame Einwilligung.
- Daten sparsam verwenden: Zwecke festlegen, nur notwendige Daten verarbeiten und Löschfristen unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten bestimmen.
- Daten schützen: Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen einsetzen, etwa Zugriffsbeschränkungen und Verschlüsselung.
- Betroffenenrechte beachten: Verständlich informieren und Anfragen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen bearbeiten.
- Einhaltung dokumentieren: Datenschutzmaßnahmen und Verantwortlichkeiten nachvollziehbar festhalten.
Verarbeitet ein externer IT-Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag, ist grundsätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung erforderlich.
Warum ist die DSGVO wichtig?
Die DSGVO schützt die Rechte und Privatsphäre von Kunden und Mitarbeitenden. Für Unternehmen schafft sie klare Regeln für die Datenverarbeitung. Im Alltag bedeutet das beispielsweise, Kundendaten nur berechtigten Personen zugänglich zu machen und sie nach Wegfall des Verarbeitungszwecks sowie einschlägiger Aufbewahrungspflichten zu löschen.